Datenstand ist Juli 2018.
Es handelt sich bei den Lärmkarten um die Darstellung von gerechneten, nicht von messtechnisch ermittelten Werten.
Rechengrundlage ist
Es wird jeweils der Mittelungspegel über den gesamten Tagzeitraum (6:00 – 22:00 Uhr) bzw. über den Nachtzeitraum (22:00 – 6:00 Uhr) angegeben. Innerhalb dieser Zeiträume gibt es Phasen, in denen es wesentlich leiser ist, und Phasen, in denen es wesentlich lauter ist. Dies gilt insbesondere für den Straßen- und Schienenlärm und für den Freizeitlärm.
Dargestellt ist der Lärm in 4 m Höhe.
Der Straßenlärm wird aus den täglich auf der jeweiligen Strecke fahrenden Kfz ermittelt. Insbesondere gehen die jeweils zulässige Maximalgeschwindigkeit und die jeweilige Straßenoberfläche sowie der LKW-Anteil in die Berechnung mit ein. Die Verkehrsbelastun¬gen für Autobahn und Bundesstraßen stammen aus der aktuellen Bundes-Verkehrszählung (2015). Die Belastungen des übrigen Straßennetzes wurden durch Verkehrszählungen der Stadt Ingolstadt ermittelt. Ausgewertet wurden alle vorliegenden Zählungen bis einschließlich 2017.
Schienenlärm wird aus der täglich auf den Strecken fahrenden Anzahl an Zügen ermittelt. Insbesondere gehen die jeweiligen Zuglängen und mittleren Geschwindigkeiten in die Berechnung mit ein, ebenso die Fahrbahnart und die Art der eingesetzten Bremsen. Als Streckenbelastungen wurden von der Deutschen Bahn AG bereitgestellte Prognose-Verkehrszahlen für das Jahr 2025 verwendet.
(Energetische) Summe aus Straßen- und Schienenlärm
Gewerbelärm wird soweit vorhanden aus Gutachten im Rahmen von Bebauungsplänen ermittelt, ansonsten entsprechend der vorgesehenen Nutzung gemäß Flächennutzungsplan.
Im Sportlärm enthalten sind die öffentlichen und die von Vereinen betriebenen Sportanlagen. Zum Freizeitlärm zählen die Jugendspieleinrichtungen (überschlägige Werte), explizit ausgenommen sind Kinderspielplätze für Kinder bis 12 Jahre. Die Werte stellen Maximalbelastungen dar, die in der Regel nur in den speziellen für Sportanlagenlärm geltenden Ruhezeiten auftreten können, da tagsüber nicht von einer Einwirkzeit von 16 Stunden ausgegangen werden muss. Es wird nur der bestimmungsgemäße Betrieb dargestellt.
Der Summenwert stellt eine unbewertete energetische Addition der Rasterwerte der einzelnen Lärmquellen dar.
Der Pegel an der Mausposition kann mit der Box "Pegelanzeige" dargestellt werden.